Infos von A-Z
Zugehörige Objekte
Alle Absenzen ab dem ersten Tag werden via Pupil Eltern-App der Klassenlehrperson gemeldet. Die entsprechenden Fachlehrpersonen werden so direkt mitbenachrichtigt.
Eltern sind gebeten, bei Adressänderungen das Sekretariat und die Lehrpersonen zu informieren.
Name | |||
---|---|---|---|
Personalblatt_Galgenen_Kiga.pdf (PDF, 56.22 kB) | Download | 0 | Personalblatt_Galgenen_Kiga.pdf |
Name | |||
---|---|---|---|
Personalblatt_Galgenen_1.pdf (PDF, 82.04 kB) | Download | 0 | Personalblatt_Galgenen_1.pdf |
Die Klassenlehrperson ist für die Erziehungsberechtigten in jedem Fall die erste und wichtigste Ansprechperson.
Die Schülerinnen und Schüler arbeiten während wöchentlich zwei Unterrichtslektionen und teilweise auch in der Freizeit an unabhängigen Vorhaben und Projekten. Eine allfällige Anmeldung erfolgt über die Klassenlehrperson und ist jeweils auf Semesterbeginn möglich.
Der Tag der offenen Türen findet dieses Schuljahr am 24. Oktober 2024 statt.
Ab dem Schuljahr 23-24 führt der Kanton ein neues Beurteilungsreglement ein. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Kantons.
Neues Beurteilungsreglement Kanton Schwyz
In der Schule Galgenen werden die Schüler*innen auch Rückmeldungen zu ihrem Wissen und Können in einer Farbskala erhalten.
Am gemeinsamen Standortgespräch (November–März) tauschen sich Lehrpersonen, Kinder und Eltern über Lernstand, Entwicklung und nächste Zielsetzungen aus.
Name | |||
---|---|---|---|
Notenskala_Galgenen.pdf (PDF, 24.2 kB) | Download | 0 | Notenskala_Galgenen.pdf |
Die Schulbibliotheken Dorf und Büel sind dreimal in der Woche vor oder nach dem Unterricht geöffnet. Die Bücher können jeweils für vier Wochen ausgeliehen werden.
Eltern sind herzlich eingeladen, gemeinsam mit ihrem Kind die Buchauswahl zu treffen. Mittlerweile sind auch verschiedene Bücher für Erwachsene vorhanden und ausleihbar.
Die aktuellen Öffnungszeiten sind auf der Schul-Homepage aufgeschaltet:
Als Schule führen wir Blockzeiten. Das bedeutet, dass an allen Vormittagen von 08.05 Uhr bis 11.25 Uhr die Betreuung der Schülerinnen und Schüler gewährleistet ist, auch wenn kurzfristig eine Lehrperson ausfällt.
An den Nachmittagen führen wir keine Blockzeiten.
Name | |||
---|---|---|---|
Fahrplan Schulbus Schuljahr 24_25 (PDF, 84.71 kB) | Download | 0 | Fahrplan Schulbus Schuljahr 24_25 |
Um den gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit besser entsprechen zu können, treffen wir an öffentlichen Schulanlässen einige Vorsichtsmassnahmen.
Unter anderem schützen wir Lebensmittel im Offenverkauf konsequenter vor möglichen Verunreinigungen.
Ausserdem behalten wir uns vor, bei Kuchen und Ähnlichem Angaben zu den Zutaten zu erbeten, um bei Anfrage darüber informieren zu können. Wir bitten Sie um Verständnis für allfällige Umstände.
Die im Schulblatt veröffentlichten Feriendaten sind verbindlich.
Den Schülerinnen und Schülern stehen pro Schuljahr 4 Jokerhalbtage zur Verfügung (ausser in der Woche vor und nach den Sommerferien).
Über jede weitere Dispensation entscheiden die Klassenlehrperson (maximal ein Tag pro Schuljahr), die Schulleitung (bis zu 2 Wochen) und der Schulrat (bei mehr als 2 Wochen).
Gesuche ab zwei Tagen müssen immer schriftlich und frühzeitig eingereicht werden. Bei Dispensationen müssen immer zuerst die Jokerhalbtage aufgebraucht werden (Reglement auf der letzten Seite des Schulblattes).
Name | |||
---|---|---|---|
Bezug_Jokerhalbtag_22-23.pdf (PDF, 101.83 kB) | Download | 0 | Bezug_Jokerhalbtag_22-23.pdf |
ReglementJokertage.pdf (PDF, 116.14 kB) | Download | 1 | ReglementJokertage.pdf |
Nach der Doppelstunde des Turnunterrichts wird immer geduscht (im Kindergarten nach
Ermessen der Lehrperson). Die Themen Hygiene und Körper gehören zum Lehrplan 21
und werden entsprechend thematisiert.
Mit der neuen Volksschulverordnung gilt der 31. Juli als Stichtag zur Einschulung.
Die wichtigsten Daten und Angaben bekommen Sie von der Lehrperson Ihres Kindes.
Allgemeine Elternabende sind auf der Homepage aufgeschaltet.
Eltern sind zu einem Schulbesuch jederzeit herzlich willkommen. Bitte sprechen Sie Ihren Besuch vorgängig mit der Klassenlehrperson ab.
- Elternabende: Grundsätzlich ein Elternabend bei jeder neuen Lehrperson
- Elterngespräche: Ein Gespräch pro Schuljahr ist verpflichtend. Weitere Gespräche können nach Bedürfnis aller Beteiligten verlangt werden.
Die wichtigsten Infos zum Elternrat finden Sie auf der eigenen Homepage des Elternrats:
Die Lehrpersonen sind via der Pupil-Eltern-App oder per E-Mail erreichbar. Deshalb entfällt der allgemeine Telefondienst vor Unterrichtsbeginn in den Schulhäusern per Schuljahr 22-23.
Den Ferienplan finden Sie auf der Rückseite des Schulblatts und auf der Homepage der Primarschule Galgenen.
Schulhaus Büel: Die Gegenstände werden beim 1. Treppenabsatz Richtung Keller aufbewahrt und können dort abgeholt werden. Sie werden jeweils in den Ferien entsorgt.
Schulhaus Dorf: Im Schulhaus 1 (UG) befindet sich eine Fundkiste.
Turnhallen Tischmacherhof: Fundgegenstände werden im Untergeschoss aufbewahrt.
Schulhaus Tischmacherhof: Beim Schulhauseingang steht eine Fundkiste.
Die schriftlichen Rückmeldungen an die Eltern während des Jahres sind freiwillig. Die Klassenlehrperson ist verantwortlich für eine seriöse Beurteilung, deren Einsicht jederzeit eingefordert werden kann.
Schriftliche Unterlagen zur förderorientierten Verhaltensbeurteilung können separat zum Schuljahresende abgegeben werden. Sie gehören nicht ins Zeugnis.
Die Primarschule verfügt über eine begrenzte Anzahl an Förderstunden. Diese werden jedes Schuljahr neu nach verschiedenen Kriterien einzelnen Klassen zugeteilt.
Interessierte Seniorinnen und Senioren melden sich bitte beim Rektorat. Gerne würden wir weitere Personen an unserer Schule begrüssen, um das beliebte Angebot ausbauen zu können.
Die Primarschule Galgenen hat eine gemeinsame und auf wissenschaftlichen Erkenntnissen
basierende Vereinbarung erarbeitet.
Schule Galgenen. Die Lernenden führen ein Hausaufgabenheft, eine Agenda oder einen Wochenplan.
Ein Kontingent an beaufsichtigten Hausaufgabenstunden steht der Schule zur Verfügung.
Eine allfällige Anmeldung ist über die jeweilige Klassenlehrperson möglich.
Name | |||
---|---|---|---|
Richtlinien_Hausaufgaben_Eltern.pdf (PDF, 128.45 kB) | Download | 0 | Richtlinien_Hausaufgaben_Eltern.pdf |
Die aufgeschalteten Präsentationen wurden am Abend vom 18. Januar 2024 gezeigt.
Name | |||
---|---|---|---|
1. Klasse Elterninformationsabend (PPTX, 1.71 MB) | Download | 0 | 1. Klasse Elterninformationsabend |
EK Präsentation EA (PPTX, 3.94 MB) | Download | 1 | EK Präsentation EA |
Infoabend 2024 DaZ (PDF, 84.31 kB) | Download | 2 | Infoabend 2024 DaZ |
Infoabend_allgemein (PPTX, 670.09 kB) | Download | 3 | Infoabend_allgemein |
Information IF (PPTX, 727.86 kB) | Download | 4 | Information IF |
KG_Infoabend 2024 (PPTX, 47.28 MB) | Download | 5 | KG_Infoabend 2024 |
Bei schulischen Fragen und Problemen wenden Sie sich bitte immer zuerst an die Klassenlehrperson oder die zuständige Fachlehrperson. Für weitere Kontakte stehen Ihnen die jeweilige Schulleitung oder in nächster Instanz die Rektorin zur Verfügung.
Der Gemeinderat, die Schulbehörde sowie die Mitarbeitenden der Schule leben das Gedankengut der Integration. Die Grundgedanken für die Integrative Förderung finden Sie auf der Homepage. Bei Fragen oder Unsicherheiten geben die Lehrpersonen für IF gerne Auskunft.
Den Schülerinnen und Schülern stehen pro Schuljahr 4 Jokerhalbtage zur Verfügung (ausser in der Woche vor und nach den Sommerferien).
Über jede weitere Dispensation entscheiden die Klassenlehrperson (maximal ein Tag pro Schuljahr), die Schulleitung (bis zu 2 Wochen) und der Schulrat (bei mehr als 2 Wochen).
Gesuche ab zwei Tagen müssen immer schriftlich und frühzeitig eingereicht werden. Bei Dispensationen müssen immer zuerst die Jokerhalbtage aufgebraucht werden (Reglement auf der letzten Seite des Schulblattes).
Jokertage werden über die Pupil-App eingetragen.
Name | |||
---|---|---|---|
Reglement_Jokertage.pdf (PDF, 116.14 kB) | Download | 0 | Reglement_Jokertage.pdf |
Der Schulrat/ die Gesamtschulleitung behält sich vor, je nach Situation und Gegebenheiten bestehende Klassen auf ein neues Schuljahr hin zu mischen. Dies könnte Standortverschiebungen für einzelne Kinder zur Folge haben.
Für Exkursionen, Wanderungen, Schulreisen etc. steht der Schule pro Kind ein je nach Stufe limitierter Geldbetrag zur Verfügung. Die Eltern haben keine Kosten zu tragen.
Bei Schulverlegungen und Lagern werden den Eltern lediglich die Ausgaben für Verpflegung in Rechnung gestellt. Alle weiteren Kosten übernimmt die Gemeinde.
Wir bitten Sie als Eltern darum, Ihre kranken Kinder nicht in die Schule zu schicken. Die Klassenkameraden und Lehrpersonen danken es Ihnen.
Spätestens ab dem 5. Krankheitstag kann die Schule ein Arztzeugnis verlangen.
Diese findet nicht mehr präventiv, sondern nur noch bei Bedarf statt.
Name | |||
---|---|---|---|
Merkblatt Läuse (DOCX, 236.32 kB) | Download | 0 | Merkblatt Läuse |
Bei Online-Übungsprogrammen verschiedener Lehrmittel ist es Sache der Eltern, diese mit ihren Kindern zu installieren und den AGB’s zuzustimmen.
In Zusammenarbeit mit der Gemeinde Galgenen bietet der Kinderhort Huggyclub seit Februar 2019 subventionierte Mittagstischbetreuung für in der Gemeinde Galgenen wohnhafte Kinder an. Weitere Informationen finden Sie unter: www.kitahuggy.ch
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage:
Die Primarschule Galgenen verfügt über ein Notfallkonzept. Sobald die Schülerinnen und Schüler sich auf dem Schulhausareal befinden, tritt dieses in Kraft. Sollte ein Alarm ausgelöst werden, suchen die Lehrpersonen mit den Kindern die vorgesehenen Schutzplätze auf.
Name | |||
---|---|---|---|
Ortsplan mit Schulbusberechtigung (PDF, 1.1 MB) | Download | 0 | Ortsplan mit Schulbusberechtigung |
Verteilen von Informationen auf Papier. Mitteilungen an Erziehungsberechtigte werden
deshalb meistens via PUPIL versendet.
Auf allen Arealen der Primarschule Galgenen gilt ein allgemeines Rauchverbot.
Die Informationspflicht und der reibungslose Ablauf liegen ausschliesslich in den Händen der Religionslehrperson. Die Klassenlehrpersonen haben keine Pflichten.
Pfarramt Siebnen
Pfarramt Galgenen
Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde der March
Der Schulbustransport wird mit dem Reglement Schultransport geregelt und gilt verbindlich.
Bei Fragen kann die das Sekretariat kontaktiert werden.
Für die Abmeldung von Kindern wenden Sie sich bitte direkt an die Firma Eberhard Transporte.
Besondere Anträge können schriftlich beim Schulrat eingereicht werden.
Zumutbarkeit des Schulweges
Ortsplan mit Schulberechtigung
Sicherung von Kindern in Fahrzeugen
Diese gehören in die Zuständigkeit der Eltern. Bei einem Unfall während der Schulzeit wird bei einem Arztbesuch die Kranken- oder Unfallversicherung der Eltern angegeben.
Vormittag 08.05 - 11.25 Uhr
Nachmittag 13.40 - 15.10 Uhr bzw. 16.10 Uhr
Pausenzeiten: 09.35 Uhr - 09.55 Uhr und 15.10 Uhr - 15.25 Uhr
Die Unterrichtszeiten am Vormittag werden neu dem Fahrplan des öffentlichen Busbetriebs angepasst.
Zwischen 08.05 Uhr bis 11.25 Uhr (Blockzeiten) wird die Betreuung der Schülerinnen und Schüler durch die Schule gewährleistet, auch wenn kurzfristig eine Lehrperson ausfällt.
Die Mitarbeitenden der Verkehrsinstruktion und Prävention der Kantonspolizei Schwyz begleiten die Kinder während der gesamten Schulzeit mit stufengerechten Doppellektionen. In der Kindergarten- und Primarstufe steht die Verkehrssicherheit im Vordergrund.
Der Radtest findet einmalig in der 4. Klasse statt (Wiederholung im Folgejahr bei Nichtbestehen). Dieser findet im Dorf Galgenen statt. Der praktische Teil wird durch die Kantonspolizei Schwyz organisiert und durchgeführt. Sie ist dabei auf die Mithilfe der Erziehungsberechtigten angewiesen: Herzlichen Dank an alle, welche diesen Anlass personell unterstützen.
Die Hauptverantwortung für die Verkehrstauglichkeit der Kinder liegt bei den Eltern.
Als Vorbereitung auf den Radtest bietet sich das Üben auf dem neuen Verkehrsgarten im Büel an.
Es werden aus Datenschutzgründen keine Bilder/Fotografien von Kindern und Klassen
publiziert.
Melden Sie allfällige Weg-/Zuzüge bitte so früh wie möglich bei Frau Brütsch im Schulsekretariat Galgenen: 055 450 25 04 / sekretariat@schule-galgenen.ch
Der Schulrat hat beschlossen, auf das Verteilen von schulfremden Flyern zu verzichten.
Wir können leider auch keine Einzelpersonen oder Vereine berücksichtigen, welche uns Flyer zusenden.
Name | |||
---|---|---|---|
Zumutbarkeit Schulweg (PDF, 127.63 kB) | Download | 0 | Zumutbarkeit Schulweg |